AGB

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  – COACHING, BERATUNG & TRAINING

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG – Coaching, Beratung & Training. Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers sowie die entsprechende Auftragsannahme von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG zustande. Eine Auftragserteilung durch den Kunden und die Auftragsannahme durch SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG kann schriftlich durch das Absenden einer entsprechenden E-Mail, durch das Unterschreiben eines Vertrages oder Angebotes oder mündlich durch eine telefonische bzw. persönliche Beauftragung erfolgen.

3. Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung

Beratung und Coaching erfolgen persönlich im direkten Gespräch in den Büroräumen von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG oder beim Kunden, auf Wunsch auch telefonisch oder webbasiert. Trainings und Workshops finden in geeigneten Räumen des Kunden, in Seminarhotels bzw. externen Veranstaltungs- und Meetingräumen oder online statt. Diese sind dann vom Auftraggeber zu bezahlen. Erstellte bzw. bearbeitete Unterlagen werden per E-Mail versandt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte Übertragung der Dokumente sowie für deren Beschädigung oder Verlust haftet SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG nicht.

Beratungstermine und Lieferfristen werden nach bestem Wissen genannt. Verschiebungen sind jedoch nicht auszuschließen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können, – entbinden SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. bei verspäteter Bereitstellung notwendiger Informationen oder Unterlagen). Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Beratung, das Coaching oder das Training erbracht bzw. die Dokumente nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden.

Der Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistungen wird vorab im Vertrag geregelt.

Eine Coachingstunde beinhaltet 60 Zeitminuten, ein Seminartag acht Stunden inklusive Pausen. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG wird nur nach Vertragsabschluss tätig.

4. Zahlungsbedingungen

Für beauftragte und erbrachte Dienstleistungen werden – sofern nicht durch einen Rahmenvertrag anders geregelt – die jeweils gültigen bzw. vereinbarten Honorare bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Teilrechnungen (z.B. für die Konzeption) über bereits erbrachte Dienstleistungen sind möglich und vor Erbringung weiterer Tätigkeiten vom Auftraggeber zu bezahlen. Der Rechnungsversand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird, per E-Mail. 

Kam es beim Auftraggeber in der Vergangenheit zu Zahlungsverzögerungen, Pflichtvergessenheit oder gibt es begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, wird bei erteilter Beauftragung eine Vorauszahlung des gesamten Auftragsvolumens fällig. Sollten diese nicht eine Woche vor dem Veranstaltungstermin auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sein, ist dieser nicht verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber Stornierungskosten gemäß Punkt 5. in Rechnung gestellt. Selbstzahler und Privatkunden überweisen grundsätzlich das vereinbarte Honorar bis spätestens drei Tage vor dem Termin. Ratenzahlungen sind nach Vereinbarung möglich. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggebers von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Die Angebote von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG sind freibleibend. Die Preise von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

5. Absagen von Terminen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für Vorgespräche und Briefings.

Zeit und Ort der Dienstleistung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger verpflichtet sich zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.

a) Seminare, Workshops und Trainings

Bestätigte Termine für Seminare, Workshops und Trainings können bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei Absagen und Verschiebungen innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 25 Prozent des Gesamthonorars in Rechnung gestellt. Bei Absagen und Verschiebungen bis eine Woche vor der Frist werden 50 Prozent berechnet. Bei Absage und Verschiebungen kürzer als eine Woche wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.

b) Coaching

Coachingtermine können 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden. Liegt ein Wochenende dazwischen, verlängert sich diese Frist um 24 Stunden. Wird dieser Zeitraum unterschritten, wird bei Nichterscheinen sowie Verschiebungen und Absagen das volle Honorar berechnet.

c) Vorträge und Moderationen

Bestätigte Vorträge und Moderationen werden bei einer Stornierung bis zwei Monate vor dem vereinbarten Termin mit 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei Absagen und Verschiebungen unter zwei Monaten wird das volle Honorar fällig.

Für alle Dienstleistungen gilt: Spesen und Fahrtkosten werden bei Absagen und Verschiebungen nur zu dem Anteil in Rechnung gestellt, der bis dahin tatsächlich entstanden ist. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

6. Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

7. Ausfallregelung

Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit des Auftragnehmers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

8. Verantwortung des Kunden

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  führt die Beratungen, Coachings und Trainings im Auftrag des Kunden und auf der Grundlage seiner Angaben und bereitgestellten Unterlagen durch. Für diese Angaben und Unterlagen ist nur der Kunde verantwortlich. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  kann diese nicht auf Richtigkeit prüfen und geht davon aus, dass sie der Wahrheit entsprechen und dass die Person/en, für die eine Beratung oder eine Coaching erfragt wird, mit dem Kunden identisch ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so haftet SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen könnten.

9. Gewährleistung / Haftung

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Es wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche Angaben, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen verursacht werden. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen entstanden sind.

Innerhalb von zehn Tagen, nachdem die Beratung erfolgt ist bzw. Unterlagen an den Kunden versandt wurden, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, so gilt der Auftrag als genehmigt. Ebenfalls gilt der Auftrag als genehmigt, wenn der Kunde die erhaltenen Leistungen gegenüber Dritten verwendet und nachträglich Mängel feststellt. In diesem Fall ist er für die sofortige Abnahme des Auftrags verantwortlich.

Bei nachweisbaren Fehlern in den von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  bearbeiteten oder erstellten Unterlagen hat der Kunde einen Anspruch auf deren kostenlose Korrektur.

10. Garantien

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  kann den Erfolg der erhaltenen Leistungen nicht garantieren. Das Wissen und Können, die Kompetenz und das Engagement des Kunden ist bei der Umsetzung der Beratungs-, Coaching- und Trainingsergebnisse ausschlaggebend. Daher übernimmt SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  keine Haftung für erfolglos gebliebene Leistungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sein Vorgehen im weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozess.

11. Vertraulichkeit

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf sämtliche Gesprächsinhalte und überlassene Dokumente als auch auf sonstige Informationen, die einen Auftrag selbst oder den Kunden betreffen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Beratung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.

SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung von Dokumenten eine Sicherungskopie zu ziehen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Kunden gegen SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  aufzubewahren.

Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie sonstiger Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden und SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG  kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen.

12. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den (Coaching-)Konzepten, (Workshop-) und (Seminar-)Unterlagen gehört allein SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG. Dem Auftraggeber oder Leistungsempfänger ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und Dritten (Personen außerhalb der Vertragspartner-Organisation) zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

13. Schlussbestimmungen

Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG und dem Auftraggeber, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.