1.
Allgemeines
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG – Coaching, Beratung & Training. Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.
Vertragsabschluss
Der Kunde erteilt die Aufträge in mündlicher, elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt dann als erteilt, wenn er von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG per E-Mail oder schriftlich in Vertragsform bestätigt worden ist. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt das Widerrufsrecht. Eine Beratung, ein Coaching oder ein Training
kann nach jedem Termin von beiden Seiten beendet werden.
3. Angebote
/ Preise
Die Angebote von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG sind freibleibend. Die Preise von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer von 19
Prozent.
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG ist berechtigt, bei der Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu
stellen.
4.
Lieferung
Beratung und Coaching erfolgen persönlich im direkten Gespräch in den Büroräumen von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG oder beim Kunden, auf Wunsch auch telefonisch oder webbasiert. Trainings und
Workshops finden in geeigneten Räumen des Kunden oder in Seminarhotels bzw. externen Veranstaltungs- oder Meetingräumen statt. Erstellte bzw. bearbeitete Unterlagen werden per E-Mail versandt.
Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte Übertragung der Dokumente sowie für deren Beschädigung oder Verlust haftet SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG nicht.
Beratungstermine und Lieferfristen werden nach bestem Wissen genannt. Verschiebungen sind jedoch nicht auszuschließen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – als solche
gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können, – entbinden SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG für die Zeit der Störung von
den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. bei verspäteter Bereitstellung notwendiger Informationen oder Unterlagen). Die
Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Beratung, das Coaching oder das Training erbracht bzw. die Dokumente nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden.
5.
Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar wird nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird, per E-Mail. Die Rechnungen sind umgehend
fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
Bei Neukunden und Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG die Hälfte des vereinbarten Honorars vor Erbringung
der Leistung verlangen. Sie werden in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung zur Zahlung eines Abschlages in Höhe der Hälfte des Rechnungsbetrages aufgefordert. Die Lieferung erfolgt nach
Eingang der Zahlung, die vereinbarten Lieferfristen für schriftlich zu erbringende Leistungen verlängern sich entsprechend. Mit der Lieferung wird eine Rechnung per E-Mail über den Gesamtbetrag
versandt, auf die der gezahlte Abschlag angerechnet wird.
6.
Verantwortung des Kunden
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG führt die Beratungen, Coachings und Trainings im Auftrag des Kunden und auf der Grundlage seiner Angaben und
bereitgestellten Unterlagen durch. Für diese Angaben und Unterlagen ist nur der Kunde verantwortlich. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG kann diese nicht auf
Richtigkeit prüfen und geht davon aus, dass sie der Wahrheit entsprechen und dass die Person/en, für die eine Beratung oder eine Coaching erfragt wird, mit dem Kunden identisch ist. Sollte dies
nicht der Fall sein, so haftet SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen
könnten.
7.
Gewährleistung / Haftung
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. SCHUNK
PERSONALENTWICKLUNG haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Es
wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche Angaben, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen
verursacht werden. SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen
entstanden sind.
Innerhalb von zehn Tagen, nachdem die Beratung erfolgt ist bzw. Unterlagen an den Kunden versandt wurden, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Einwendung, so gilt der Auftrag als genehmigt. Ebenfalls gilt der Auftrag als genehmigt, wenn der Kunde die erhaltenen Leistungen gegenüber Dritten verwendet und nachträglich Mängel
feststellt. In diesem Fall ist er für die sofortige Abnahme des Auftrags verantwortlich.
Bei nachweisbaren Fehlern in den von SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG bearbeiteten oder erstellten Unterlagen hat der Kunde einen Anspruch auf deren
kostenlose Korrektur.
8.
Garantien
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG kann den Erfolg der erhaltenen Leistungen nicht garantieren. Das Wissen und Können, die Kompetenz und das Engagement des
Kunden ist bei der Umsetzung der Beratungs-, Coaching- und Trainingsergebnisse ausschlaggebend. Daher übernimmt SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG keine
Haftung für erfolglos gebliebene Leistungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sein Vorgehen im weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozess.
9.
Vertraulichkeit
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf sämtliche Gesprächsinhalte und überlassene Dokumente als
auch auf sonstige Informationen, die einen Auftrag selbst oder den Kunden betreffen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Beratung hinaus auf unbestimmte Zeit
Bestand.
SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung von Dokumenten eine Sicherungskopie zu ziehen
und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Kunden gegen SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG aufzubewahren.
Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie sonstiger Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden und SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf
die übermittelten Informationen nehmen.
10.
Schlussbestimmungen
Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Bielefeld. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SCHUNK PERSONALENTWICKLUNG und dem Kunden, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.